Anwalt für Drogen am Steuer

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Hilfe bei Führerscheinentzug — Rechtsanwälte Dr. Gau

Cannabis/Marihuana am SteuerAnwalt für Drogen am SteuerBekifft Autofahren und erwischt werden

Unsere Kanzlei bear­bei­tet bun­des­weit Mandate im Fahrerlaubnisrecht sowie ins­be­son­de­re im Bereich Fahrerlaubnisentzug (MPU) wegen einer Drogenfahrt wie bei­spiels­wei­se fah­ren unter THC-Einfluss.

Das Fahren unter Betäubungsmitteln, eine Drogenfahrt, ist in mehr­fa­cher Hinsicht hei­kel. Hier droht nicht nur der obli­ga­to­ri­sche Bußgeldbescheid. Bei einer „Vollberauschtheit“ wird sogar ein Strafverfahren gem. § 316 StGB ein­ge­lei­tet, bei einer Verurteilung erfolgt ein Eintrag im Bundeszentralregister und je nach Strafmaß auch im Führungszeugnis. Außerdem wird die Fahrerlaubnis kom­plett ent­zo­gen und eine Sperrfrist ver­hängt, vor deren Ablauf man kei­ne neue Fahrerlaubnis bean­tra­gen kann.

Selbst wenn eine „Vollberauschtheit“ bei der Drogenfahrt nicht bewie­sen wer­den kann, kann ein ein­zi­ger miss­ver­ständ­li­cher Satz bei der „all­ge­mei­nen Verkehrskontrolle“ oder zu hohe Abbauwerte zur ver­wal­tungs­recht­li­chen Entziehung der Fahrerlaubnis füh­ren. Wenn man anschlie­ßend nicht min­des­tens eine sechs­mo­na­ti­ge Abstinenz — teil­wei­se wird auch ein Jahr gefor­dert — nach­weist und die MPU nicht erfolg­reich absol­viert, darf man kei­ne Neuerteilung beantragen.

 


  • Sie haben nach dem Konsum von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Heroin, oder Amphetaminen ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt?
  • Die haben Ihren Führerschein bereits ver­lo­ren oder wer­den ihn dem­nächst abge­ben müssen?
  • Es geht Ihnen dar­um, zu wis­sen, wie es wei­ter geht, was auf Sie zukommt und wie Sie sich ver­hal­ten sollten?
  • Sie wol­len die Zeit ohne Führerschein mög­lichst so kurz wie mög­lich hal­ten, da Sie nicht auf Ihren Führerschein ver­zich­ten können?

Sprechen Sie uns ger­ne an, wir kön­nen Ihnen helfen!


T E L E F O N N U M M E R

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Die Dunkelziffer bei Drogenfahrten ist extrem hoch. Es wird geschätzt, dass ledig­lich eine von 1000 Drogenfahrten ent­deckt wird. Für den Betroffenen, der unter Einfluss von Cannabis (THC, Haschisch), Ecstasy, Kokain, Heroin oder Amphetaminen am Steuer im Straßenverkehr erwischt wor­den ist, ist dies natür­lich kein Trost. Gerade im Bereich Alkohol und Drogen am Steuer ver­ste­hen die Ermittlungs- und Fahrerlaubnisbehörden kei­nen Spaß. Jedem Verkehrsteilnehmer, mit Betäubungsmitteln im Blut am Steuer eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, droht ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren

Auch wenn der Sachverhalt der Drogenfahrt, gera­de wenn der Fahrer auf fri­scher Tat ertappt wor­den ist, oft­mals klar ist, kann an der Höhe der Strafe und ins­be­son­de­re auch an der Dauer der zu erwar­ten­den Führerscheinsperre ange­setzt wer­den. Nicht sel­ten war­ten Betroffene jedoch taten­los auf die Hauptverhandlung und ste­cken den Kopf in den Sand. In die­sen Fällen muss der Betroffene damit rech­nen, vor Gericht in einem sprich­wört­lich kur­zen Prozess eine Strafe mit ent­spre­chend lan­ger Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheines zu bekom­men. Daher ist es wich­tig schnellst­mög­lich einen Anwalt zu kontaktieren.

 

Beide RECHTSANWÄLTE unse­rer Kanzlei haben bereits vie­le Fälle mit einer Drogenfahrt erfolg­reich bear­bei­tet, neh­men Sie mit uns KONTAKT auf, damit wir Ihnen hel­fen können.

Wenn Sie all­ge­mei­ne Fragen haben kön­nen Sie auch ger­ne in unse­ren HÄUFIGEN FRAGEN nach Anworten schauen.

 

 

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