Unsere Kanzlei bearbeitet bundesweit Mandate im Fahrerlaubnisrecht sowie insbesondere im Bereich Fahrerlaubnisentzug (MPU) wegen einer Drogenfahrt wie beispielsweise fahren unter THC-Einfluss.
Das Fahren unter Betäubungsmitteln, eine Drogenfahrt, ist in mehrfacher Hinsicht heikel. Hier droht nicht nur der obligatorische Bußgeldbescheid. Bei einer „Vollberauschtheit“ wird sogar ein Strafverfahren gem. § 316 StGB eingeleitet, bei einer Verurteilung erfolgt ein Eintrag im Bundeszentralregister und je nach Strafmaß auch im Führungszeugnis. Außerdem wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen und eine Sperrfrist verhängt, vor deren Ablauf man keine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.
Selbst wenn eine „Vollberauschtheit“ bei der Drogenfahrt nicht bewiesen werden kann, kann ein einziger missverständlicher Satz bei der „allgemeinen Verkehrskontrolle“ oder zu hohe Abbauwerte zur verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Wenn man anschließend nicht mindestens eine sechsmonatige Abstinenz — teilweise wird auch ein Jahr gefordert — nachweist und die MPU nicht erfolgreich absolviert, darf man keine Neuerteilung beantragen.
- Sie haben nach dem Konsum von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Heroin, oder Amphetaminen ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt?
- Die haben Ihren Führerschein bereits verloren oder werden ihn demnächst abgeben müssen?
- Es geht Ihnen darum, zu wissen, wie es weiter geht, was auf Sie zukommt und wie Sie sich verhalten sollten?
- Sie wollen die Zeit ohne Führerschein möglichst so kurz wie möglich halten, da Sie nicht auf Ihren Führerschein verzichten können?
Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen helfen!
T E L E F O N N U M M E R
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Die Dunkelziffer bei Drogenfahrten ist extrem hoch. Es wird geschätzt, dass lediglich eine von 1000 Drogenfahrten entdeckt wird. Für den Betroffenen, der unter Einfluss von Cannabis (THC, Haschisch), Ecstasy, Kokain, Heroin oder Amphetaminen am Steuer im Straßenverkehr erwischt worden ist, ist dies natürlich kein Trost. Gerade im Bereich Alkohol und Drogen am Steuer verstehen die Ermittlungs- und Fahrerlaubnisbehörden keinen Spaß. Jedem Verkehrsteilnehmer, mit Betäubungsmitteln im Blut am Steuer eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, droht ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren
Auch wenn der Sachverhalt der Drogenfahrt, gerade wenn der Fahrer auf frischer Tat ertappt worden ist, oftmals klar ist, kann an der Höhe der Strafe und insbesondere auch an der Dauer der zu erwartenden Führerscheinsperre angesetzt werden. Nicht selten warten Betroffene jedoch tatenlos auf die Hauptverhandlung und stecken den Kopf in den Sand. In diesen Fällen muss der Betroffene damit rechnen, vor Gericht in einem sprichwörtlich kurzen Prozess eine Strafe mit entsprechend langer Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheines zu bekommen. Daher ist es wichtig schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren.
Beide RECHTSANWÄLTE unserer Kanzlei haben bereits viele Fälle mit einer Drogenfahrt erfolgreich bearbeitet, nehmen Sie mit uns KONTAKT auf, damit wir Ihnen helfen können.
Wenn Sie allgemeine Fragen haben können Sie auch gerne in unseren HÄUFIGEN FRAGEN nach Anworten schauen.